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   VG Bayreuth, 14.02.2022 - B 5 E 21.1242   

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VG Bayreuth, 14.02.2022 - B 5 E 21.1242 (https://dejure.org/2022,22089)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 14.02.2022 - B 5 E 21.1242 (https://dejure.org/2022,22089)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 14. Februar 2022 - B 5 E 21.1242 (https://dejure.org/2022,22089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BLV § 50 Abs. 3
    Rechtswidrige Entscheidung über Vergabe eines Dienstpostens, nicht eröffnete Anlassbeurteilung als Grundlage der Auswahlentscheidung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.02.2022 - B 5 E 21.1242
    Da hier effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege einer einstweiligen Anordnung zu leisten ist, dürfen die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen des unterlegenen Bewerbers im Hauptsacheverfahren gefordert werden könnte (BVerfG, B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - BayVBl 2003, 240).

    Dieser Prüfungsmaßstab gilt sowohl im Hauptsacheverfahren als auch im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung, wobei die Anforderungen an die Glaubhaftmachung ebenfalls nicht über das hinausgehen dürfen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (BVerwG, a.a.O, Rn. 22; BVerfG-K, B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200 - Rn. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2013 - 6 A 63/12

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung eines Beamten bei Beruhen der

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.02.2022 - B 5 E 21.1242
    Dieses Vorgehen ist auch mit der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nicht vereinbar, weil der Antragsteller vor der Bekanntgabe der Beurteilung keine Möglichkeit hat, sich damit differenziert auseinanderzusetzen und Einwände gegen sie zu erheben (vgl. OVG NW, U.v. 27.6.2013 - 6 A 63/12 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.02.2022 - B 5 E 21.1242
    Lediglich in Fällen, in denen der unterlegene Bewerber unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) daran gehindert worden ist, seine Rechtsschutzmöglichkeiten effektiv wahrzunehmen, besteht die Möglichkeit der Aufhebung einer erfolgten Ernennung (BVerwG, U.v. 4.11.2010, Az.: 2 C 16/09, BVerwGE 138, 102 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.02.2022 - B 5 E 21.1242
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung, denn es kommt auf die Erwägungen an, die der Dienstherr hierfür in Ausübung seines Auswahlermessens und des ihm vorbehaltenen Beurteilungsspielraums hinsichtlich der Eignung der Kandidaten angestellt hat (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - B.v. 16.12.2008 - 1 WB 19.08 - U.v. 25.4.2007 - 1 WB 31.06 - alle juris).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.02.2022 - B 5 E 21.1242
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Bewerbungsverfahrensanspruch, d.h. einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung beurteilungs- und ermessensfehlerfrei entscheidet (BVerwG, B.v. 22.11.2012, Az.: 2 VR 5.12, BVerwGE 145, 112 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.02.2022 - B 5 E 21.1242
    Soweit der Beurteilung Richtlinien zugrunde liegen, wird auch überprüft, ob sich der Beurteilende an die Richtlinien gehalten hat, die Richtlinien im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung bleiben und sie auch sonst mit höherrangigem Recht in Einklang stehen (vgl. BVerwG, U.v. 26.6.1980 - 2 C 8/78 - BVerwGE 60, 245/246; BayVGH, B.v. 29.1.1997 - 3 B 95.1662; U.v. 22.5.1985 - 3 B 94 A.1993).
  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.02.2022 - B 5 E 21.1242
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung, denn es kommt auf die Erwägungen an, die der Dienstherr hierfür in Ausübung seines Auswahlermessens und des ihm vorbehaltenen Beurteilungsspielraums hinsichtlich der Eignung der Kandidaten angestellt hat (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - B.v. 16.12.2008 - 1 WB 19.08 - U.v. 25.4.2007 - 1 WB 31.06 - alle juris).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.02.2022 - B 5 E 21.1242
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung, denn es kommt auf die Erwägungen an, die der Dienstherr hierfür in Ausübung seines Auswahlermessens und des ihm vorbehaltenen Beurteilungsspielraums hinsichtlich der Eignung der Kandidaten angestellt hat (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - B.v. 16.12.2008 - 1 WB 19.08 - U.v. 25.4.2007 - 1 WB 31.06 - alle juris).
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.02.2022 - B 5 E 21.1242
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.2011, Az.: 2 VR 3.11 - NVwZ-RR 2012, 71/72; BayVGH, B.v. 27.10.2015, Az.: 6 CE 15.1849 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 17.4.2013, Az.: 6 CE 13.119 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10

    Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Aktualität von

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.02.2022 - B 5 E 21.1242
    Vor dem Zeitpunkt der Bekanntgabe sind Beurteilungen rechtlich betrachtet nicht existent und demgemäß nicht verwendbar (vgl. BVerwG, B.v. 24.5.2011 - 1 WB 59.10 - juris Rn. 10; OVG NW, B.v. 11.2.2016 - 1 B 1206/15 - juris Rn. 13; B.v. 16.10.2014 - 1 B 856/14 - juris Rn. 6 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - 1 B 1206/15

    Heranziehung einer Beurteilung als Grundlage einer Auswahlentscheidung nur bei

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2014 - 1 B 856/14

    Dienstliche Beurteilung; Besprechung

  • VGH Bayern, 27.10.2015 - 6 CE 15.1849

    Konkurrentenstreitverfahren, Besoldungsgruppe, Verwaltungsgerichte,

  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 6 CE 13.119

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsdienstposten;

  • VG Stuttgart, 19.02.2014 - 12 K 4747/13

    Einstweiliger Rechtsschutz im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

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